Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Tierhalterportal
1. Präambel und Vertragsgegenstand
1.1 Die Seeberg Solutions GmbH (nachfolgend: Anbieter) ist ein Softwarehersteller und bietet eine Software für das Praxismanagement von Tierärzten (im Folgenden: Praxis-Software) an.
1.2 Über das hier vertragsgegenständliche Tierhalterportal Moosepet können zudem Tierhalter Gesundheitsdaten ihrer Tiere aus der Praxissoftware teilnehmender Tier-ärzte ansehen und Datenpunkte ergänzen, die wiederum auch von Tierärzten ange-sehen werden können.
1.3 Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen für die Vertragsbeziehung zwischen Tier-haltern und dem Anbieter über die Nutzung der Software Moosepet, die über eine Webapp sowie native Apps genutzt werden kann.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Anbieter wird nur dann ein verbindliches Angebot abgeben oder das verbindliche Angebot des Kunden annehmen, wenn der Tierhalter Kunde bei einem an der Plattform teilnehmenden Tierarztes ist und der Kunde dies durch Angabe eines vom Tierarzt zu übermittelnden Praxiscodes bei Vertragsschluss nachweist.
2.2 Die Übermittlung des Registrierungsformular ist das verbindliche Angebot des Anbieters, mit dem Tierhalter eine Vereinbarung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) abzuschließen. Der Tierhalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Die Annahme wird durch Klick auf einen die Registrierung bestätigenden Button durch den Kunden erklärt.
3. Rechte und Pflichten des Anbieters
3.1 Der Anbieter wird dem Tierhalter während der Laufzeit dieses Vertrags den Zugang zum Tierhalterportal gewähren.
3.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Internetverbindung zwischen dem Webserver und dem Internet-Zugangspunkt des Kunden herzustellen und aufrechtzuerhalten.
3.3 Die Beseitigung von Fehlern und Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung durch den Kunden, durch den Einfluss Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung, kann aber im Einzelfall als professionelle Dienstleistung beauftragt werden.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Erbringung sämtlicher Leistungen nach dieser Vereinbarung Unterauftragnehmer einzusetzen.
3.5 Der Anbieter ist berechtigt, Daten des Tierhalters, die in der Software verarbeitet wer-den zu nutzen, um die Qualität der Software und die Qualität der vom Anbieter angebotenen Dienstleistungen zu verbessern.
4. Umfang der Lizenz; IP
Mit Beginn dieser Vereinbarung gewährt der Anbieter dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites, unwiderrufliches (während der Laufzeit) Recht zur Nutzung der Software im Rahmen der Vereinbarung.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Tierhalter darf die Software nur für den in dieser Vereinbarung definierten Vereinbarungszweck nutzen. Insbesondere darf kein Programmiercode in die Eingabefelder der Software eingegeben werden.
5.2 Der Tierhalter ist verpflichtet, die Software ausschließlich über Standardbrowser (Chrome, Edge, Firefox oder Safari) in der jeweils aktuellen Version aufzurufen.
5.3 Der Tierhalter hat dem Anbieter bei Abschluss dieser Vereinbarung und während der Laufzeit dieser Vereinbarung stets zutreffende Informationen zu übermitteln und den Anbieter zu informieren, wenn sich die übermittelten Informationen ändern.
5.4 Der Tierhalter hat die Zugangsdaten geheim zu halten, darf diese nicht an Dritte weitergeben. Der Tierhalter ist ferner verpflichtet, eingegebene Daten auch außerhalb der Software zu sichern.
6. Verfügbarkeit
6.1 Der Anbieter bietet eine Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel. Im Falle kürzerer Laufzeiten bezieht sich die Verfügbarkeit auf die jeweilige Laufzeit.
6.2 Die Software ist verfügbar, wenn die Nutzung der Software möglich ist.
6.3 Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten dem Anbieter nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten liegen in folgenden Fällen vor:
(i) unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten des Anbieters zum Erbringen der Services verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareaus-fälle, Streiks, Naturereignisse etc)
(ii) Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit der Anbieter die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat
(iii) Ausfallzeiten für das Einspielen von dringend notwendigen Security Patches
(iv) Ausfallzeiten, die durch Dritte (nicht Anbieter Provider zurechenbare Personen) verursacht werden
(v) Ausfallzeiten für planmäßige Wartungsarbeiten und Datensicherungen, wenn diese in der Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr (MEZ) durchgeführt werden und dem Tierhalter mindestens 7 Tage vor Durchführung der Arbeiten angekündigt wurden. Die Ankündigung kann in Textform oder als Dialogmitteilung im Front-End-System erfolgen.
7. Laufzeit
7.1 Diese Vereinbarung beginnt mit dem Vertragsschluss.
7.2 Diese Vereinbarung hat die jeweils vereinbarte Laufzeit und verlängert sich um eine weitere Laufzeit gleicher Dauer, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
7.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Textform (z.B. E‑Mail) genügt insoweit der Schriftform. Zusätzlich ist die Kündigung möglich durch Betätigung eines Kündigungsbuttons innerhalb der Software.
7.4 Das Recht beider Vertragsparteien, die Vereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
8. Vergütung
Durch diesen Vertrag entstehen für den Tierhalter keine Kosten.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung des Anbieters oder eine seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Der Anbieter haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Anbieters entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Tierhalter regel-mäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
9.2 Der Anbieter haftet in den Fällen des Absatzes 1 dieser Ziffer, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach im Rahmen des gesetzlichen Haftungsumfangs. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden be-grenzt. Die Parteien sind sich einig, dass ein Schaden maximal in Höhe von 500 EUR pro Schadensfall vertragstypisch vorhersehbar ist. Droht dem Tierhalter ein Schaden, der diesen Betrag überschreiten kann, so ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich hierauf aufmerksam zu machen.
9.3 In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
9.4 Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9.5 Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Diese Vereinbarung einschließlich ihrer Anlagen und der ausdrücklich einbezogenen Bestandteile regelt die Vereinbarungen zwischen den Parteien abschließend und voll-ständig.
10.2 Alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Tierhalter können nur in deutscher Sprache geschlossen werden. Die Vertragstexte werden vom Anbieter nicht gespeichert. Die Vertragstexte werden dem Kunden einmalig bei Vertragsschluss übersandt oder vor Vertragsschluss zum Download bereitgestellt.
10.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privat-rechts sowie des UN-Kaufrechts. Wenn der Auftraggeber Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, kann er sich ungeachtet der vorliegenden Rechtswahlklausel auf für ihn günstigere Regelungen des Rechts seines Wohnsitzes berufen.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich ei-ne Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmun-gen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine an-gemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf ei-nem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren.
10.5 Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt. Im Falle von Widersprüchen zwischen den beiden Sprachfassungen geht die deutsche Fassung der englischen Fassung vor.